Ihr persönlicher Sicherheitsbeautragter

VICIUM-Bautechnik bietet umfassende Dienstleistungen in der Baukoordination und SiGeKo an. Als erfahrener Partner unterstützen wir Bauherren in allen Phasen gemäß der Baustellenverordnung BaustellV. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung als Baustellenplaner und SiGeKo. Kontaktieren Sie uns gerne, um uns als Partner bei Ihren Bauvorhaben zur Seite zu haben.

Durch die Beauftragung von VICIUM-Bautechnik als Dienstleister erhalten Sie als Auftraggeber die erforderliche Rechtssicherheit gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die einzelnen Unternehmer weiterhin die Verantwortung für ihre eigenen Beschäftigten auf der Baustelle im Hinblick auf den Arbeitsschutz tragen. Diese Verantwortung wird nicht auf den SiGeKo übertragen. Die konkreten Aufgaben und Verpflichtungen des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

 

Leistungsbild des SiGeKo's in der Planungsphase

  • Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
  • Erstellen des SiGe-Plans für Baustellen
  • Erstellen einer Baustellenordnung
  • Erstellen und Aktualisieren der Unterlagen nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 BaustellV
  • Erstellung des Brandschutzkonzeptes und der Flucht- und Rettungspläne
  • Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten
  • Sicherheitstechnische Beratung
  • Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplans
  • Beratung bei der Planung der Notfallorganisation
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
  • Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle

 

Leistungsbild des SiGeKo's in der Ausführungsphase

  • Koordination der Anwendung der allg. Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
  • Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans
  • Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen in den SiGe-Plan
  • Sicherheitsunterweisungen auf der Baustelle
  • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
  • Teilnahme an Baustellenbesprechungen
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln
  • Dokumentation von festgestellten Mängeln, veranlassten Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen
  • Dokumentation von Unfallgeschehen und Durchführung von Unfallanalysen
  • Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der SiGeKo
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten (RAB 32)

 

Haben Sie Interesse an den SiGeKo-Leistungen?

Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gerne beim Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle.

Umfang der Maßnahmen

Der Umfang der Maßnahmen für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle wird beeinflusst durch folgende Faktoren:

  • Umfang und Art der Arbeiten
  • Anzahl der Beschäftigten & Arbeitgeber
  • Baustellenbedingungen
SiGeKo erforderlich ab dem zweiten Gewerk

Laut Baustellenverordnung BaustellV benötigen Bauherren für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind einen geeigneten Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase. Bei VICIUM-Bautechnik finden Sie einen zuverlässigen und kompetente SiGeKo mit den erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen. Kontaktieren Sie uns, um Unterstützung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen zu erhalten.

Wann ist ein SiGe-Plan vorgeschrieben?

Für Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber ist ein SiGe-Plan erforderlich, entweder wenn eine Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung § 2 BaustellV erforderlich ist oder wenn besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der Baustellenverordnung durchgeführt werden.

Die Vorankündigung der Baustelle bei der Behörde ist erforderlich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wie z.B. mehr als 30 Arbeitstage, an denen mehr als 21 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten, oder mehr als 501 Personenarbeitstage.
Zusätzlich ist ein SiGe-Plan, der den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle regelt, zu erstellen. Dieser Plan umfasst Arbeitsschutzrichtlinien gemäß dem deutschen Arbeitsschutzgesetz sowie wichtige Termine, identifizierte Gefahrenquellen und entsprechende Präventionsmaßnahmen. Der SiGeKo ist in der Regel für die Vorankündigung und die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich. Der Einsatz eines externen Sicherheits- und Gesundheitskoordinators bereits in der Planungsphase ist üblich.

SiGeKo_Tabelle_umfang_und_art_der_arbeiten_paragraph_4_§_arbschg

 

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